O-Visionen - Nachrichten aus Oberhausen

Oberhausen, 16.04.2014


Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes 2014

Die Bezirksregierung hat die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes für das Jahr 2014 genehmigt. Damit darf die am 11. November 2013 beschlossene Haushaltssatzung veröffentlicht werden und Oberhausen ist in der Lage, zum dritten Mal mit einem genehmigten Haushalt in Folge arbeiten zu können. Dies ist seit nahezu 20 Jahren nicht mehr der Fall gewesen.

„Damit hat die Bezirksregierung dem vorgelegten Vorschlag zugestimmt, die Verringerung der Stärkungspaktmittel durch eine Verschiebung des Haushaltsausgleichs auf das Jahr 2017 und mittels einiger neuer Maßnahmen aufzufangen“, so Kämmerer Apostolos Tsalastras. Erinnert sei an der Stelle noch einmal daran, dass die Reduzierung der Mittel „weder von der Stadt Oberhausen zu vertreten noch zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltssanierungsplans absehbar war“ (Verfügung der Bezirksregierung vom 11.04.2014). „Die Genehmigung ist die Grundlage für eine zwar eingeschränkte aber wichtige Handlungsfähigkeit der Stadt Oberhausen“, so der Kämmerer weiter. Aufgrund dieser sind im Rahmen des vorliegenden Haushaltssanierungsplans und der Auflagen der Bezirksregierung wieder Investitionen und die Finanzierung von Eigenanteilen bei Fördermaßnahmen möglich. Dies bietet Chancen für neue Entwicklungsperspektiven für die Stadt.

Wie in den Vorjahren weist die Bezirksregierung darauf hin, dass Kompensationsmaßnahmen zu ergreifen sind, wenn Abweichungen von den Prognosen im Haushaltssanierungszeitraum auftreten oder die Wirkungen der Einsparmaßnahmen nicht realisiert werden können.

Bei der Gesamtbewertung der Verfügung muss beachtet werden, dass die Bezirksregierung noch von den Prognosezahlen aus dem Controlling-Bericht des Vorjahres ausgeht. Diese stammen aus Oktober 2013. Dort war noch ein Defizit von 84 Mio. EUR prognostiziert worden. So erklärt sich auch der Hinweis der Bezirksregierung, dass stärkere Bemühungen bei der Einsparung von Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und Transferaufwendungen vorzunehmen sind. Die Datenbasis der Bezirksregierung stützt sich auf den vorgeschriebenen Controlling-Bericht mit Stand vom 30.09.2013. Somit haben die Ergebnisse des vorläufigen Jahresabschlusses 2013 noch keine Berücksichtigung finden können. Dort ist es gerade durch die Reduzierung des Aufwandes in diesen Bereichen neben dem geringeren Zinsaufwand gelungen, die ausgefallenen Gewerbesteuererträge in Höhe von 25 Mio. EUR zu kompensieren. Die Bezirksregierung geht noch von geringeren Gewerbesteuererträgen in Höhe von 30 Mio. EUR und einem höheren Aufwand bei Sach- und Dienstleistungen sowie Transferaufwendungen aus. Dabei ist es im Jahresabschluss gelungen das geplante Defizit von 72 Mio. EUR fast exakt zu erreichen.

Ähnlich sind die Einschätzungen der Risiken zu bewerten. Natürlich werden diese durch ein umfassendes Controlling laufend beobachtet, um bei Fehlentwicklungen rechtzeitig gegensteuern zu können. Was die Auflagen der Bezirksregierung zum Umgang mit den Risiken angeht, so sind bereits vor der Verfügung von Seiten der Stadt Oberhausen entsprechende Schritte zur Risikominimierung eingeleitet worden:

- Für die neuen Maßnahmen im HSP 2014 macht die Bezirksregierung die Auflage, bereits vor dem beabsichtigten Konsolidierungszeitpunkt 2019 nachzuweisen, dass die Wirkung der Maßnahmen eintritt. Eingefordert wird dies insbesondere bei den Einsparungen der Jugendhilfe und den Kosten der Unterkunft. Dies ist selbstverständlich schon heute für zentrale Maßnahmen mit hohem Konsolidierungsbeitrag vorgesehen. Ein entsprechendes Projektmanagement für die neuen Maßnahmen wird die Stadt Oberhausen bei den vorgesehenen Controlling-Gesprächen mit der Bezirksregierung zur Jahresmitte vorstellen.

- Darüber hinaus wird zurzeit ein Risikomanagement aufgebaut, das im Controlling-Gespräch vorgestellt wird. In diesem werden alle Maßnahmen mit umfangreichen Konsolidierungsbeiträgen auf ihre Risiken, die finanziellen Auswirkungen und Maßnahmen zur Risikosteuerung und -minimierung hin untersucht. Gleichzeitig wird kontinuierlich die weitere Entwicklung der Finanzstrukturdaten beobachtet, um entsprechend reagieren zu können. Die regelmäßigen Berichte über die aktuelle Entwicklung in den Gremien des Rates bestätigen dies.

- Von der Bezirksregierung wird insbesondere die Gewerbesteuerentwicklung als Risiko eingestuft. Diese Einschätzung wird von Seiten der Stadt Oberhausen natürlich geteilt. In der Natur der Sache ist begründet, dass die Höhe dieses Risikos nur schwer kalkulierbar ist. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass der Einbruch der Gewerbesteuererträge in 2013 nur einen vorübergehenden Charakter hat. Bei der Bewertung der geringeren Gewerbesteuererträge und der zukünftigen Entwicklung wird von Seiten der Bezirksregierung nur die langjährige Entwicklung ausgeklammert und nur der Vergleich mit 2012 betrachtet. Positiv für die weitere Haushaltssanierungsplanung ist die Bereitschaft der Bezirksregierung die Steuerentwicklung in Kombination mit den Schlüsselzuweisungen zu betrachten. Ebenso kritisch wird von Seiten der Bezirksregierung die Umsetzung des Personalkonsolidierungskonzeptes gesehen, auch wenn konstatiert wird, dass der Stellenabbau umgesetzt wird. Auch hier basiert die kritische Einschätzung auf den Zahlen des Vorjahres. Die aktuelle Entwicklung weist da eine bessere Bilanz aus. Dennoch wird es notwendig sein, den Personalabbau konkreter zu fassen.

„Insgesamt kann festgestellt werden, dass in der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans keine Überraschungen vorkommen. Die Auflagen entsprechen denen aus den Vorjahren oder gehen auf aktuelle Entwicklungen ein, die von Seiten der Stadt intensiv begleitet werden“, so Tsalastras. Die Verfügung der Bezirksregierung gibt konkrete Hinweise auf die Planungen des nächsten HSP. Vorteilhaft für die Planungen ist das Jahresergebnis 2013, das besser ausgefallen ist, als zur Mitte letzten Jahres erwartet werden konnte.

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