O-Visionen - Nachrichten aus Oberhausen

Oberhausen, 18.03.2020

Krisenstab Oberhausen: Aktuelle Informationen zu Fallzahlen, Standesamt und Hilfestellungen bei der Überbrückung von Liquiditätsengpässen, Finanzhilfen bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf und Kurzarbeitergeld

„Seit heute (Mittwoch, 18. März) haben wir mit der Allgemeinverfügung das Instrument an der Hand, um den Einzelhandel in Oberhausen bis auf Ausnahmen (u.a. Supermärkte, Apotheken, Banken und Wochenmärkte) grundsätzlich zu schließen. Der Stopp gilt auch für nahezu alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote sowie alle öffentlichen Veranstaltungen“, so Krisenstabsleiter Michael Jehn. „Um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen und unsere Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu schützen werden wir die Umsetzung der Allgemeinverfügung streng kontrollieren und Kontrollfahrten durch den Kommunalen Ordnungsdienst und die Polizei im gesamten Stadtgebiet durchführen,“ so Jehn weiter.

Aktuelle Fallzahlen: In Oberhausen gibt es aktuell (Stand 18. März 2020, 12 Uhr) 18 bestätigte Verdachtsfälle, die positiv auf CoVid19 getestet worden sind. Insgesamt 236 Personen befinden sich in häuslicher Quarantäne.

Bürgerserviceeinrichtungen schließen am Donnerstag, 19. März 2020, bereits um 16 Uhr. Die Stadt Oberhausen bittet nochmals: Für eine kurzfristige Terminierung für unaufschiebbare Angelegenheiten besteht die Möglichkeit, über den zuständigen Bereich Kontakt per E-Mail oder Telefon aufzunehmen. Eine übersichtliche Darstellung der Ansprechpartner finden Sie unter www.oberhausen.de/corona unter der Rubrik „Einschränkung der Verwaltung“. Zudem sind weitere Maßnahmen aktuell in der Prüfung.

Das Standesamt der Stadt Oberhausen schließt am Donnerstag, 19. März 2020, bereits um 16 Uhr. Ebenso ist die Gästezahl für standesamtliche Trauungen beschränkt. Zugelassen sind nur noch das zu trauende Paar, zwei Trauzeugen und ein Fotograph.

Die Gästezahl bei Trauerfeiern ist ab sofort auf 10 Personen beschränkt und darf nur nach vorheriger Absprache in absoluten Ausnahmefällen erhöht werden.

Fahrschulunterricht (Theorie und Praxis) einschließlich Aufbauseminaren, Unterricht aller Art auch z.B. Weiterbildungen findet nicht mehr statt.

Hilfestellungen bei der Überbrückung von Liquiditätsengpässen: Am Freitag (13. März 2020) wurden vom Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium mit den Bundesländern abgestimmte Maßnahmen zur wirtschaftlichen Bewältigung der „Corona-Krise“ vorgestellt. Für die Bürgschaftsbanken sind Erweiterungen der Rahmenbedingungen für Ausfallbürgschaften vorgesehen. Diese umfassen u.a.:

Anhebung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. Euro (bisher 1,25 Mio. Euro)
höhere Risikoübernahme des Bundes durch Erhöhung der Rückbürgschaft
sowie verschiedene Maßnahmen zur Beschleunigung der Entscheidungen
Die Maßnahmen unterstützen branchenübergreifend alle gewerblichen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie die Freien Berufe und werden von den Bürgschaftsbanken so schnell wie möglich umgesetzt.

Sofern zur Überbrückung der „Corona-Krise“ Liquiditätshilfen, z.B. von KfW oder den Landesförderinstituten notwendig werden, können die Bürgschaftsbanken diese in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung ermöglichen. Die Unternehmen und ihre Geschäftsmodelle sollen vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig gewesen sein.

Für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen verschiedene öffentliche Finanzierungsangebote zur Verfügung.

Wichtig ist, sich so früh wie möglich zu melden, um gezielt und rechtzeitig alle Möglichkeiten auszuloten.

Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die eine Finanzierung nutzen möchten, wenden sich bitte an ihre Hausbank bzw. an Finanzierungspartner, die die Kredite durchleiten.

Das Land NRW bietet:

Informationen und Beratung für alle Branchen und Unternehmensgrößen zur Bewältigung der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen
Liquiditätshilfen (s.unten)
Unkomplizierte Bereitstellung von Kurzarbeitergeld (s. unten)
Bürgschaften: In Nordrhein-Westfalen stehen die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro pro Unternehmen) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro) bereit, um Kredite zu besichern. Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft.
Entschädigungen für Quarantäne: Sollte wegen des Corona-Virus ein Tätigkeitsverbot, z.B. Quarantäne, ausgesprochen werden, können Betriebe eine Entschädigung für die Fortzahlung von Löhnen und Gehältern bei den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe beantragen.
Beteiligungskapital für Kleinunternehmen: Der „Mikromezzaninfonds Deutschland“ kann ohne Einschaltung der Hausbank und ohne Sicherheiten stille Beteiligungen eingehen (max. 75.000 Euro). Richtet sich an kleine Unternehmen, Gründungen und spezielle Zielgruppen (u.a. Unternehmen die ausbilden, Gründungen aus der Arbeitslosigkeit). Kontakt: Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft, Neuss.

3. Mobile Arbeit: IT.NRW stellt die Infrastruktur für die Arbeitsfähigkeit der digitalen Landesverwaltung sicher und baut die Kapazitäten weiter aus, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die mobile Arbeit in großem Umfang zu ermöglichen.

4. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit: Die Landesregierung arbeitet an weiteren Initiativen für schnellere Planungen und Genehmigungen, zum Abbau von Bürokratie, zum beschleunigten Ausbau des Gigabitnetzes und der Erneuerbaren Energien und zur Unterstützung von Innovationen und Gründungen, damit wir gestärkt aus der Krise kommen.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner

NRW.BANK-Service-Center: 0211 91741 4800

Finanzhilfen bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf: Kommt es in Folge der Verbreitung des Coronavirus zu Umsatzrückgängen, kann es erforderlich werden, die fehlenden Zahlungseingänge durch Betriebsmittelkredite zu überbrücken. Hier stehen Unternehmen eine Reihe von etablierten Förderinstrumenten zur Verfügung:

a) ExpressBürgschaft (https://www.bb-nrw.de/de/leistungen/produktliste/express-buergschaft/)

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe die mindestens 3 Jahre am Markt sind, können für die Absicherung eines Betriebsmittelkredites oder Kontokorrentrahmens eine Expressbürgschaft beantragen.

Bürgschaftshöhe: 50 %ige oder 60 %ige Ausfallbürgschaft gegenüber Kreditinstituten für Kredite bis € 300.000
Antragsweg: Der Antrag auf eine ExpressBürgschaft erfolgt online durch die Hausbank
Laufzeit: Für Betriebsmittelkredite, Kontokorrent- oder Avalkredite 6 Jahre
Kosten: je nach Bürgschaftshöhe
bei 50 % - Bearbeitungsentgelt 0,75 % der zu verbürgenden Kreditsumme (mindestens 400 €)
+ Provision von 0,75 % p.A.
bei 60 % - Bearbeitungsentgelt 1,50 % der zu verbürgenden Kreditsumme mindestens 400 €
+ Provision von 1,00 % p.A.

b) Betriebsmittelkredit für Unternehmen, die noch keine 5 Jahre bestehen

ERP Gründerkredit Startgeld – Betriebsmittel

Höchstbetrag: 30.000 €
Laufzeit: max. 10 Jahre, bei max. 2 Tilgungsfreijahren
Sicherheit: 80 %ige Haftungsfreistellung für die Hausbank
Antragsweg: der Antrag erfolgt über die Hausbank

NRW.Bank Gründungskredit – Betriebsmittel
Mindestbetrag: 25.000 €
Laufzeit: 5 Jahre bei einem tilgungsfreien Jahr
Sicherheit: kann mit einer Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank kombiniert werden
Antragsweg: der Antrag erfolgt über die Hausbank

c) Betriebsmittelkredit für Unternehmen, die älter als 5 Jahre sind

KfW-Unternehmerkredit – Betriebsmittel
Laufzeit: 2 Jahre endfällig oder 5 Jahre bei einem tilgungsfreien Jahr (je nach Kredithöhe)
Sicherheit: kann mit einer Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank kombiniert werden
Antragsweg: der Antrag erfolgt über die Hausbank

NRW.Bank Mittelstandskredit – Betriebsmittel
Mindestbetrag: 25.000 €
Laufzeit: 5 Jahre davon 1 Jahr tilgungsfrei
Sicherheit: kann mit einer Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank kombiniert werden
Antragsweg: die Antragstellung erfolgt über die Hausbank

Im Laufe dieser Woche wird es darüber hinaus einen neu aufgelegten Universalkredit geben (Laufzeit 3-10 Jahre), welcher für alle Betroffenen gleichermaßen zugänglich sein wird.

Nähere Informationen werden hier kurzfristig über die NRW.BANK veröffentlich und stehen dann auch den Hausbanken zur Verfügung.

Alle Antragstellungen müssen über die Hausbank erfolgen!

Kurzarbeitergeld: Erleiden Firmen auf Grund des Coronavirus einen vorübergehenden Auslastungsrückgang in dessen Folge die Arbeitszeit reduziert werden muss, kann bei der Agentur für Arbeit grundsätzlich Kurzarbeit beantragt werden. Darauf weist die Agentur aktuell hin.

Hinweis:

Im Vorfeld muss die rechtliche Grundlage im Unternehmen geprüft werden, ob Kurzarbeit durch Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag angeordnet werden kann. Durch Kurzarbeit sollen betriebsbedingte Kündigungen vermieden werden.
Die Agentur für Arbeit prüft in jedem Einzelfall, ob die Voraussetzungen für die Auszahlung von Kurzarbeitergeld erfüllt sind.
Der Antrag muss vom Arbeitgeber gestellt werden. Das ist online möglich.

Beratung zum Kurzarbeitergeld erhalten Unternehmen unter der eingerichteten Servicehotline für Arbeitgeber Tel.: 0800 45555 20

Oder weitere Informationen:

Bundesagentur für Arbeit/Kurzarbeitergeld

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die IHK Ruhr (https://www.essen.ihk24.de/standortpolitik/coronavirus-informationen-fuer-unternehmen-4712082) , die Handwerkskammer Düsseldorf (https://www.hwk-duesseldorf.de/artikel/coronavirus-das-sollten-sie-jetzt-wissen-31,0,4748.html) und die NRW.BANK (Service-Center Erstberatung zu Förderprogrammen -Montag bis Donnerstag von 08:00 - 18:00 Uhr, Freitag von 08:00 - 17:30 Uhr; info@nrwbank.de –Tel.:0211/91741-4800 zur Verfügung.


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